Einlagenversorgung nach BGR 191
Die Neuregelung der BGR 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben. ATLAS® bietet Ihnen für die orthopädische Versorgung entsprechende praxisorientierte Lösungen an.
In Sonderfällen können auch die ERGO-MED® Spezialweiten 13 und 14 verwendet werden. Sie bieten mehr Volumen im Vorfußbereich.
Einlagenversorgung über den örtlichen Orthopädieschuhmacher
Alle nach BGR 191 zertifizierten Modelle stehen für die orthopädische Versorgung zur Verfügung. Ihr örtlicher Orthopädieschuhmacher kann bei diesen Sicherheitsschuhen die patientenindividuelle Einlagenanpassung vornehmen.
Download Fertigungsanweisung
Die beiliegende werkseitig geprüfte Basiseinlage der Schuhe muss unter Berücksichtigung der mitgelieferten Fertigungsanweisung vom Orthopädieschuhmacher aufgebaut und angepasst werden. Klicken Sie auf das Bild um sich die Fertigungsanweisung der nach BGR 191 zertifizierten Modelle herunter zu laden.




