[Translate to DK:] ORTHOPÄDISCHE EINLAGENVERSORGUNG


[Translate to DK:] DGUV Regel 112-191

(Kopie 3)

(Kopie 4)

[Translate to DK:]

1. Wählen Sie aus dem ATLAS® Sortiment ein Schuhmodell aus, welches mit dem Einlagen-Symbol gekennzeichnet ist.

2. Wenn Ihr Orthopäde eine medizinisch notwendige Einlagenversorgung verordnet hat, reichen Sie bitte den gewählten ATLAS® Sicherheitsschuh und das Privatrezept bei Ihrem örtlichen Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus ein.

3. Ihr Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus fertigt Ihnen dann nach Genehmigung des Kostenvoranschlages der Rentenversicherung unter Berücksichtigung der im Schuhkarton beiliegenden Fertigungsanweisung (Gebrauchsanweisung), Ihre individuelle, passgenaue Einlage an. Die im Schuh einliegende ATLAS® Klima Komfort® Einlegesohle bildet hierbei die Grundlage. Für Ihre persönliche Einlagenversorgung stehen Ihnen weiterhin die Ergo-Med® Einlagen von ATLAS®, sowie die Einlagen  von Hartmann und Bauerfeind zur Verfügung. Weitere Informationen zu den geprüften Einlagen finden Sie unter hartmann-os.com oder unter bauerfeind.de vor.

4. Die Abrechnung der Einlagen erfolgt über den Orthopädieschuhmacher.
 


[Translate to DK:] NEUE BEZEICHNUNG: DGUV REGEL 112-191

(Kopie 6)

[Translate to DK:]

Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung der Regelwerke vorgenommen. Damit ändert sich lediglich die Bezeichnung BGR 191 in DGUV Regel 112-191. Bitte bedenken Sie, dass die Rentenkasse nur der Kostenträger ist wenn Sie mind. 15 Jahre in Ihre Rentenkasse eingezahlt haben (inkl. Ausbildungszeitraum). Sollte dies nicht der Fall sein, so ist das Arbeitsamt für Sie zuständig.

Für den österreichischen Markt gilt die Anwendung der ÖN-Z1259-2017, Variante A und B


(Kopie 8)

[Translate to DK:]

VIELE ATLAS® MODELLE EIGNEN SICH

ZUR ORTHOPÄDISCHEN EINLAGENVERSORGUNG*

 

Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. ATLAS® bietet Ihnen für die orthopädische Einlagenversorgung praxisorientierte Lösungen. Die Baumusterprüfungen erfolgten durch den TÜV Rheinland. Die Anpassung der Einlagen wird durch den örtlichen Orthopädieschuhmacher oder Ihr Sanitätshaus vorgenommen.

ZU DEN MODELLEN ➔

(Kopie 9)

[Translate to DK:]

* Nahezu jeder ATLAS® Sicherheitsschuh steht Ihnen für die persönliche Einlagenversorgung zur Verfügung. Der demografische Wandel mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung fordert die Gesundheitssysteme der Unternehmen heraus. Effiziente Gesundheitsfürsorge und Prävention sind unerlässlich. ATLAS® bietet Ihnen die Lösung.