ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNGEN

Orthopädische Schuhzurichtungen, gemäß DGUV-Regel 112-191, beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen, wie zum Beispiel Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen. Die orthopädischen Elemente müssen baumusterge-prüft sein, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. 


Orthopädische Zurichtungen können ausschließlich von ATLAS®-zertifizierten Orthopädieschuhmachern vorgenommen werden. Hierfür steht Ihnen ein flächendeckendes Netzwerk zur Verfügung. 

 

 

CHECK-LISTE FÜR IHRE ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNG

Wählen Sie ein Schuhmodell in Ihrer Größe und Weite aus der ATLAS® Ergo-Med® Serie aus.

Anschließend gehen Sie mit dem von Ihrem Orthopäden ausgestellte Rezept zu Ihrem Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus.

  Ihr Orthopädieschuhmacher wird für die benötigte Anpassung noch genaue Vermaßungen vornehmen und anschließend die notwendige Zurichtung durchführen.

Nach Fertigstellung erhalten Sie die angepassten Schuhe bei der persönlichen Übergabe und Anprobe.

Die Kosten für die orthopädische Anpassung können im Einzelfall auch bei den entsprechenden öffentlichen Kostenträgern geltend gemacht werden.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen zertifizierten Orthopädieschuhmacher in Ihrer Nähe.


DURCH IHREN ZERTIFIZIERTEN ORTHOPÄDIESCHUHMACHER ODER IHR  ZERTIFIZIERTES SANITÄTSHAUS

 


Sie haben Fragen rund um die Einlagenversorgung, orthopädische Zurichtungen oder zur Kostenerstattung?

Unser Service-Team berät Sie gerne!

0231 / 92 42 -106  

ergo-med@atlasschuhe.de