ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNGEN
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Orthopädische Schuhzurichtungen, gemäß DGUV-Regel 112-191, beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen, wie zum Beispiel Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen. Die orthopädischen Elemente müssen baumusterge-prüft sein, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
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Orthopädische Zurichtungen können ausschließlich von ATLAS®-zertifizierten Orthopädieschuhmachern vorgenommen werden. Hierfür steht Ihnen ein flächendeckendes Netzwerk zur Verfügung.
CHECK-LISTE FÜR IHRE ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNG
✓ Wählen Sie ein Schuhmodell in Ihrer Größe und Weite aus der ATLAS® Ergo-Med® Serie aus.
✓ Anschließend gehen Sie mit dem von Ihrem Orthopäden ausgestellte Rezept zu Ihrem Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus.
✓ Ihr Orthopädieschuhmacher wird für die benötigte Anpassung noch genaue Vermaßungen vornehmen und anschließend die notwendige Zurichtung durchführen.
✓ Nach Fertigstellung erhalten Sie die angepassten Schuhe bei der persönlichen Übergabe und Anprobe.
✓ Die Kosten für die orthopädische Anpassung können im Einzelfall auch bei den entsprechenden öffentlichen Kostenträgern geltend gemacht werden.
✓ Gerne vermitteln wir Ihnen einen zertifizierten Orthopädieschuhmacher in Ihrer Nähe.
DURCH IHREN ZERTIFIZIERTEN ORTHOPÄDIESCHUHMACHER ODER IHR ZERTIFIZIERTES SANITÄTSHAUS
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Sie haben Fragen rund um die Einlagenversorgung, orthopädische Zurichtungen oder zur Kostenerstattung?
Unser Service-Team berät Sie gerne!
0231 / 92 42 -106
ergo-med@atlasschuhe.de